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dc.contributor.authorRauber, Jochen
dc.date.accessioned2024-01-19T05:46:05Z
dc.date.available2024-01-19T05:46:05Z
dc.date.issued2023
dc.date.submitted2024-01-18T05:33:27Z
dc.identifierOCN: 1417638635
dc.identifierhttps://library.oapen.org/handle/20.500.12657/87017
dc.identifier.urihttps://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/133159
dc.description.abstractSind staatliche Entscheidungen gerade dann auf verfahrensrechtliche Vorgaben angewiesen, wenn das materielle Recht Entscheidungsspielräume belässt? In einer vergleichenden Gegenüberstellung von Verwaltungs- und Verfassungsrecht zeigt Jochen Rauber, dass die Vorstellung, Schwächen des materiellen Rechts ließen sich durch ergänzende Verfahrensanforderungen ausgleichen, zwar weit verbreitet ist, doch auf Voraussetzungen beruht, die zu selten hinterfragt werden. Weder bedarf es eines solchen Ausgleichs durch Verfahren stets, wenn das materielle Recht den Inhalt einer Entscheidung nur vage vorzeichnet. Noch können die Verfahrensanforderungen durchweg leisten, was sich die Dogmatik von ihnen verspricht. Und auch wenn sie es könnten, lässt es das Grundgesetz keinesfalls immer zu, auf materiellrechtliche Direktiven zu verzichten, sofern nur das Verfahren ausreichend dicht geregelt ist.
dc.description.abstractSind staatliche Entscheidungen gerade dann auf verfahrensrechtliche Vorgaben angewiesen, wenn das materielle Recht Entscheidungsspielräume belässt? In einer vergleichenden Gegenüberstellung von Verwaltungs- und Verfassungsrecht zeigt Jochen Rauber, dass die Vorstellung, Schwächen des materiellen Rechts ließen sich durch ergänzende Verfahrensanforderungen ausgleichen, zwar weit verbreitet ist, doch auf Voraussetzungen beruht, die zu selten hinterfragt werden. Weder bedarf es eines solchen Ausgleichs durch Verfahren stets, wenn das materielle Recht den Inhalt einer Entscheidung nur vage vorzeichnet. Noch können die Verfahrensanforderungen durchweg leisten, was sich die Dogmatik von ihnen verspricht. Und auch wenn sie es könnten, lässt es das Grundgesetz keinesfalls immer zu, auf materiellrechtliche Direktiven zu verzichten, sofern nur das Verfahren ausreichend dicht geregelt ist.
dc.languageGerman
dc.rightsopen access
dc.subject.classificationthema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LND Constitutional and administrative law: general
dc.subject.classificationthema EDItEUR::L Law::LA Jurisprudence and general issues
dc.subject.otherLaw
dc.subject.otherConstitutional
dc.subject.otherJurisprudence
dc.subject.otherAdministrative Law & Regulatory Practice
dc.titleKompensation durch Verfahren
dc.title.alternativeZu Formen, Notwendigkeit und Grenzen der Prozeduralisierung im Verwaltungs- und Verfassungsrecht
dc.typebook
oapen.identifier.doi10.1628/978-3-16-162700 -2
oapen.relation.isPublishedByfd53d82f-781e-4b7f-b7ca-ca2ff53a2156
oapen.relation.isFundedByKnowledge Unlatched
oapen.relation.isbn9783161626999
oapen.collectionKnowledge Unlatched (KU)
oapen.collectionKU Open Services
oapen.imprintMohr Siebeck GmbH & Co. KG
dc.relationisFundedByb818ba9d-2dd9-4fd7-a364-7f305aef7ee9


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