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dc.contributor.authorDitfurth, Lukas von
dc.date.accessioned2024-02-24T04:10:47Z
dc.date.available2024-02-24T04:10:47Z
dc.date.issued2024
dc.date.submitted2024-02-23T13:31:28Z
dc.identifierONIX_20240223_9783111337661_82
dc.identifierOCN: 1409676689
dc.identifierhttps://library.oapen.org/handle/20.500.12657/87885
dc.identifier.urihttps://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/134746
dc.description.abstractMit dem Data Governance Act (DGA) hat sich der europäische Gesetzgeber für eine strenge Regulierung von Datenvermittlungsdiensten entschieden. Anbieter von Datenvermittlungsdiensten werden durch Art. 10-15 DGA verpflichtet, sich vor der Aufnahme ihrer Dienste bei einer zuständigen Behörde anzumelden und umfangreiche Vorgaben an die Erbringung ihrer Dienste einzuhalten. Ziel dieser Vorschriften ist es, das Nutzervertrauen in Datenvermittlungsdienste zu stärken und dadurch Anreize für den vertrauensvollen Datenaustausch zwischen Privatpersonen, Unternehmen und staatlichen Einrichtungen zu setzen. Die vorliegende Arbeit unternimmt die bislang umfassendste Untersuchung der Art. 10-15 DGA im Hinblick auf B2B-Datenvermittlungsdienste. Vor dem Hintergrund der Zielsetzungen der europäischen Datenstrategie sowie der ökonomischen Besonderheiten von B2B-Datenmärkten und Datenvermittlungsdiensten werden die Art. 10-15 DGA detailliert ausgelegt und aus rechtsökonomischer Perspektive bewertet. ; Mit dem Data Governance Act (DGA) hat sich der europäische Gesetzgeber für eine strenge Regulierung von Datenvermittlungsdiensten entschieden. Anbieter von Datenvermittlungsdiensten werden durch Art. 10-15 DGA verpflichtet, sich vor der Aufnahme ihrer Dienste bei einer zuständigen Behörde anzumelden und umfangreiche Vorgaben an die Erbringung ihrer Dienste einzuhalten. Ziel dieser Vorschriften ist es, das Nutzervertrauen in Datenvermittlungsdienste zu stärken und dadurch Anreize für den vertrauensvollen Datenaustausch zwischen Privatpersonen, Unternehmen und staatlichen Einrichtungen zu setzen. Die vorliegende Arbeit unternimmt die bislang umfassendste Untersuchung der Art. 10-15 DGA im Hinblick auf B2B-Datenvermittlungsdienste. Vor dem Hintergrund der Zielsetzungen der europäischen Datenstrategie sowie der ökonomischen Besonderheiten von B2B-Datenmärkten und Datenvermittlungsdiensten werden die Art. 10-15 DGA detailliert ausgelegt und aus rechtsökonomischer Perspektive bewertet.
dc.languageGerman
dc.relation.ispartofseriesGlobal and Comparative Data Law
dc.rightsopen access
dc.subject.otherDatenrecht
dc.subject.otherRegulierung von Datenintermediären
dc.subject.otherEuropäische Datenstrategie
dc.subject.otherData Governance Act
dc.subject.otherB2B-Datenmärkte
dc.subject.otherthema EDItEUR::L Law::LB International law
dc.subject.otherthema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNC Company, commercial and competition law: general::LNCB Commercial law
dc.subject.otherthema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNQ IT and Communications law / Postal laws and regulations
dc.titleDatenmärkte, Datenintermediäre und der Data Governance Act
dc.title.alternativeEine Analyse der europäischen Regulierung von B2B-Datenvermittlungsdiensten
dc.typebook
oapen.identifier.doi10.1515/9783111337661
oapen.relation.isPublishedByaf2fbfcc-ee87-43d8-a035-afb9d7eef6a5
oapen.relation.isbn9783111337661
oapen.relation.isbn9783111338064
oapen.relation.isbn9783111334530
oapen.imprintDe Gruyter
oapen.pages675
oapen.place.publicationBerlin/Boston
dc.seriesnumber4
dc.abstractotherlanguageMit dem Data Governance Act (DGA) hat sich der europäische Gesetzgeber für eine strenge Regulierung von Datenvermittlungsdiensten entschieden. Anbieter von Datenvermittlungsdiensten werden durch Art. 10-15 DGA verpflichtet, sich vor der Aufnahme ihrer Dienste bei einer zuständigen Behörde anzumelden und umfangreiche Vorgaben an die Erbringung ihrer Dienste einzuhalten. Ziel dieser Vorschriften ist es, das Nutzervertrauen in Datenvermittlungsdienste zu stärken und dadurch Anreize für den vertrauensvollen Datenaustausch zwischen Privatpersonen, Unternehmen und staatlichen Einrichtungen zu setzen. Die vorliegende Arbeit unternimmt die bislang umfassendste Untersuchung der Art. 10-15 DGA im Hinblick auf B2B-Datenvermittlungsdienste. Vor dem Hintergrund der Zielsetzungen der europäischen Datenstrategie sowie der ökonomischen Besonderheiten von B2B-Datenmärkten und Datenvermittlungsdiensten werden die Art. 10-15 DGA detailliert ausgelegt und aus rechtsökonomischer Perspektive bewertet. ; Mit dem Data Governance Act (DGA) hat sich der europäische Gesetzgeber für eine strenge Regulierung von Datenvermittlungsdiensten entschieden. Anbieter von Datenvermittlungsdiensten werden durch Art. 10-15 DGA verpflichtet, sich vor der Aufnahme ihrer Dienste bei einer zuständigen Behörde anzumelden und umfangreiche Vorgaben an die Erbringung ihrer Dienste einzuhalten. Ziel dieser Vorschriften ist es, das Nutzervertrauen in Datenvermittlungsdienste zu stärken und dadurch Anreize für den vertrauensvollen Datenaustausch zwischen Privatpersonen, Unternehmen und staatlichen Einrichtungen zu setzen. Die vorliegende Arbeit unternimmt die bislang umfassendste Untersuchung der Art. 10-15 DGA im Hinblick auf B2B-Datenvermittlungsdienste. Vor dem Hintergrund der Zielsetzungen der europäischen Datenstrategie sowie der ökonomischen Besonderheiten von B2B-Datenmärkten und Datenvermittlungsdiensten werden die Art. 10-15 DGA detailliert ausgelegt und aus rechtsökonomischer Perspektive bewertet.


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